Die auf unseren Vertragsformularen und Kurzzeittickets abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zum Zeitpunkt des Drucks. Unsere aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie weiter unten.

Verpflichtungen von EuroParking

Während Ihr Fahrzeug  in unserem Parkhaus abgestellt ist  , ist Ihr Fahrzeug in der EuroParking-Versicherung versichert (Einzelheiten auf Anfrage). Europarking Alicante kann keine Verantwortung übernehmen und haftet nicht für Schäden an Ihrem Fahrzeug, die nicht versehentlich direkt auf unserem Parkplatz auftreten. Jegliche geringfügigen Schäden, die nicht sofort nach Abholung Ihres Fahrzeugs im Wert von 300 € gemeldet werden, sind nicht von uns zu vertreten, es sei denn, unsere Ergebnisse belegen, dass Ihr Fahrzeug in unserer Obhut war. 

Haftungsausschluss: Europarking Alicante haftet nicht für beschädigte oder verlorene Fahrzeugabdeckungen. 

EuroParking übernimmt keine Verantwortung für Schäden oder Diebstahl von Zubehör und Gegenständen, die nicht am Fahrzeug befestigt sind. Das beinhaltet:-

  • Diebstahl von Autoradio / CD-Cover / Frontplatte
  • Diebstahl von Mobiltelefonen / Navigationsgeräten
  • Diebstahl von Fahrzeugpapieren oder Ausweispapieren
  • Diebstahl von persönlichen Gegenständen wie Kleidungsstücken, Taschen oder anderen Gegenständen, die der Kunde im Fahrzeug zurückgelassen hat, wie (Sonnen-) Brillen oder Geld / Münzen
  • Für EuroParking ist nur der Fahrzeugschlüssel erforderlich. Wir sind nicht verantwortlich für andere angehängte Schlüssel oder Schlüsselringe

EuroParking haftet nicht für Schäden, die durch Abnutzung, Schäden außerhalb der Einrichtungen von EuroParking, mechanische Fehler, Batterieentladung, Glasschäden oder Steinschläge verursacht wurden. EuroParking startet Fahrzeuge sofort und lädt gegebenenfalls die Batterien auf, ist jedoch nicht verantwortlich, wenn aufgrund dessen weitere Fehler auftreten. Wenn der Kunde nicht möchte, dass sein Fahrzeug anspringt, muss dies vor der Rückgabe schriftlich angefordert werden.

Sonstige Dienstleistungen

Auf Wunsch des Kunden übernimmt EUROPARKING einen Reparaturservice für das Fahrzeug durch eine Werkstatt seines Vertrauens und übernimmt die Revision in einem ITV-Center sowie die erforderlichen Reparaturen bei ungünstiger Inspektion.

Die Kosten für diese Prozeduren werden außer dem Kautionspreis nach Vereinbarung bezahlt.

Der Preis für Reparaturen in der Werkstatt muss entsprechend dem Budget vereinbart werden und wird direkt an die Werkstatt gezahlt.

EUROPARKING haftet nicht für das Ergebnis der Reparatur.

Pflichten des Nutzers

  • Es liegt in der Verantwortung des Kunden, nicht reparierte Gegenstände und Zubehörteile wie Funkgeräte, Mobiltelefone, Taschen für Navigationsgeräte usw. zu entfernen.
  • Der Kunde muss sicherstellen, dass das Fahrzeug zu dem vom Kunden und von EuroParking vereinbarten Zeitpunkt abgesetzt wird. Wenn der Kunde sein Fahrzeug nicht zum angegebenen Zeitpunkt abstellt, kann dies dazu führen, dass der Kunde zusätzliche Kosten zahlen muss.
  • Der Kunde muss EuroParking innerhalb von 48 Stunden über jede Verlängerung seiner ursprünglichen Buchung informieren.
  • Der Kunde haftet für zusätzliche Tage, die über seine ursprüngliche Buchung hinausgehen, und muss bei Abholung seines Fahrzeugs bezahlen
  • Der Kunde muss EuroParking den Fahrzeugschlüssel aushändigen. Für EuroParking ist nur der Fahrzeugschlüssel erforderlich. Wir sind nicht verantwortlich für andere angebrachte Schlüssel oder Schlüsselringe. Wenn andere Schlüssel / Schlüsselringe übergeben werden, können diese vom Personal von EuroParking entfernt und im Fahrzeug des Kunden abgelegt werden.
  • Der Kunde muss EuroParking alle relevanten Unterlagen für das Fahrzeug zur Verfügung stellen, einschließlich Fahrzeugpapieren, Versicherungspolice mit Zahlungseingang und einem gültigen ITV-Zertifikat. Ohne diese Unterlagen übernimmt EuroParking keine Verantwortung für Bußgelder oder zusätzliche Kosten. EuroParking haftet nicht für den Verlust oder Diebstahl von Fahrzeugpapieren.
  • Wir bringen das Auto des Kunden zu der zugewiesenen Abholstelle (nur Meet & Greet-Vertragsinhaber). Daher liegt es in der Verantwortung des Kunden, die Fahrzeugversicherung und den ITV auf dem neuesten Stand zu halten. .
  • Wenn ein Mitarbeiter von EuroParking Ihr Fahrzeug fährt, ist das Fahrzeug gesetzlich durch die Personenversicherung des Fahrzeugs gedeckt, und der Eigentümer des Fahrzeugs haftet für etwaige Ansprüche. Die Versicherung von EuroParking deckt weder das Fahrzeug außerhalb der Einrichtungen von EuroParking ab, noch die Schäden, die das Fahrzeug an anderen Fahrzeugen, Personen oder Gegenständen verursachen kann.
  • Der Kunde ist sowohl gegenüber EuroParking als auch gegenüber anderen Kunden für alle Rechtskosten und Schäden verantwortlich, die durch Inkompetenz während der Fahrt mit seinem Fahrzeug auf dem Gelände von EuroParking verursacht werden.
  • Wenn der Kunde nicht der Eigentümer des Fahrzeugs ist, bleiben eventuelle Rechtskosten und Schäden in der Verantwortung des Eigentümers des Fahrzeugs (es sei denn, die Schäden sind aufgetreten, während ein Vertreter von EuroParking das Fahrzeug innerhalb der Parkeinrichtungen betreut hat) (außerhalb der Parkmöglichkeiten sind die EuroParking-Mitarbeiter in der Kfz-Versicherung des Kunden versichert)
  • Der Kunde muss über einen Ersatzschlüssel oder einen Schlüsselcode verfügen, falls das Original verloren geht.
  • Wenn Ihr Schadensdokument nicht in Ihrem Auto ist, haften wir nicht für Schäden, dies gilt für Vertragskunden.
  • Alle Fahrzeuge müssen ein gültiges ITV (Datumssteuer und Versicherung) haben, während sie von EuroParking betreut werden.
  • Ausländische Fahrzeuge müssen das Äquivalent zu einem ITV haben und das Fahrzeug muss besteuert werden, während es sich in der Obhut von Europarking befindet.

Rechte der Parkinhaber

Der Eigentümer der Parkeinrichtungen (EuroParking) hat ein Zurückbehaltungsrecht am Fahrzeug als Sicherheit für etwaige ausstehende Zahlungen an EuroParking gemäß dem Gesetz über Fahrzeugparkverträge (GESETZ 40/2002 vom 14. November 2002).

Die Nichtzahlung von 24 Monatsmieten hat zur Folge, dass der Kunde das Fahrzeug aufgibt, und EUROPARKING ist durch diese Klausel in einem solchen Fall berechtigt, es unabhängig davon aus seinen Einrichtungen zu entfernen, frei darüber zu verfügen und sogar seine Verschrottung zu verarbeiten Ihr Recht, unbezahlte monatliche Zahlungen zu verlangen.

Buchungen nach 01:00 Uhr Nachts und Frühen Morgen:

Meet & Greet Buchungen (Drop-Offs) vor 6:00 Uhr morgens (Early Birds) werden mit mindestens 20,00 € pro Buchung berechnet. Meet & Greet Buchungen (Pick-Ups) nach 01:00 Uhr nachts werden standardmäßig mit unserem Shuttlebus durchgeführt.

Stornierung und Rückerstattung

  • Bei allen Parkhausbuchungen muss EuroParking schriftlich oder telefonisch unter 0034 965040315 oder 0034 615374404 über eine Stornierung informiert werden. Bei Stornierungen, die mindestens 48 Stunden nach Ankunft bei EuroParking eingehen, wird eine Rückerstattung abzüglich einer Stornogebühr von 5 € gewährt.
  • EuroParking behält sich das Recht vor, Buchungen zu stornieren oder zu beschränken. Alle Dienstleistungen unterliegen der Verfügbarkeit.
  • Kunden haben das Recht, Verträge innerhalb von 15 Tagen ab dem Datum des Inkrafttretens zu kündigen. Sie erhalten eine volle Rückerstattung abzüglich der Anzahl der mit EuroParking geparkten Tage und einer Stornierungsgebühr von 5 €. Wenn ein Vertrag nach 15 Tagen gekündigt wird, erfolgt keine Rückerstattung. </ Li>

Gebühren

  • 10 € Verspätungsgebühr werden innerhalb eines Zeitrahmens von 24 Stunden vor der Ankunft oder Abreise des Kunden berechnet und 20 € werden berechnet, wenn der Kunde unangemeldet am Abfahrtsort oder in unseren Räumlichkeiten ankommt oder abreist.
  • Alle Parkgebühren müssen bei Vertragsbeginn bezahlt werden.
  • Weitere Leistungen können zu einem vereinbarten Termin bei EuroParking bezahlt werden.

Haftung 

Europarking Alicante kann nicht für irgendwelche Formen von äußeren Schäden am Auto oder für vermuteten übermäßigen Kilometerstand oder Kraftstoffverlust durch den Kunden verantwortlich oder haftbar gemacht werden, ohne dass der Kunde Beweismaterial in Form von digitalen Fotos mit Datum und Uhrzeit des Kilometerstands, der Kraftstoffstände und/oder (fehlenden) äußeren Schäden am Auto zum Zeitpunkt der Abholung vorlegt. Ebenso kann ein vermutetes Fehlen von Besitztümern im Auto bei der Lieferung an den Kunden durch Europarking Alicante niemals berücksichtigt werden, ohne vorherige Beweise in Form von digitalen Fotos (mit Datum und Uhrzeit der Autoübergabe durch den Kunden).

  • Fahrzeugansprüche können nur berücksichtigt werden, wenn sie vor dem Verlassen des Parkplatzes oder vor der Abholung gemeldet wurden
  • Es wird keine Haftung für Verluste oder Schäden übernommen, es sei denn, dies wurde durch Nachlässigkeit von EuroParking nachgewiesen.
  • Es wird keine Haftung für Schäden übernommen, die entstehen, wenn der Kunde das Bestätigungsformular, das Europarking per E-Mail an den Kunden gesendet hat, nicht bei sich trägt und erfüllt.
  • EuroParking ist nicht verpflichtet, im Falle eines Diebstahls oder einer Beschädigung der Autos des Kunden ein Auto zu mieten.
  • Die Versicherung von EuroParking deckt kein Auto ab, dessen Vertrag abgelaufen ist.
  • Wenn ein Mitarbeiter einen Verkehrsunfall hat, zahlt EuroParking nur bis zu 300 € Selbstbeteiligung.
  • Wenn das Auto eines Kunden nicht fahrbereit ist oder einen Unfall verursacht, haftet Euro Parking nicht.
  • EuroParking führt keine Schadenskontrollen im Fahrzeuginneren durch, daher haftet EuroParking nicht für interne Gegenstände.
  • EuroParking haftet nicht für Schäden an Glas oder Glas von Außenspiegeln oder Reifen.
  • EuroParking deckt keine Schäden ab, die durch Nagetiere oder andere Tiere verursacht werden können.

 

Taten Gottes

Acts of God are taken to include, any circumstances beyond the control of EuroParking whose nature is such that compliance with the agreement cannot be reasonably asked of EuroParking (non culpable defects in compliance). Acts of God are also taken to include: war, riots and hostilities of whatever nature, blockades, boycotts, natural disasters, epidemics, shortage of basic materials, impediments and disruption of transport, breakdowns in our company, import and export restrictions or prohibitions, hindrance resulting from measures, legislation or decrees issued by international, national and regional (government) authorities. If EuroParking is unable to fulfil its duty to release, or cannot do this adequately or in good time due to Acts of God, EuroParking is entitled to consider the agreement or the part thereof that has not been fulfilled, as being annulled, or to suspend it for a specified or indefinite period, with EuroParking being able to choose which. The Client is not entitled to compensation from EuroParking in cases of Acts of God .

Privacy

  • Any payment information given to EuroParking will only be used by EuroParking, and will not be distributed to any other organisation under any circumstance
  • Our CIF number is B54944442
  • These Terms and Conditions do not affect your Statutory Rights as a consumer.